Reitplatzordnung
Pferdefreunde Neuhof e.V.
RFV Reitverein Pferdefreunde Neuhof e.V.
Hier können Sie die Reitplatzordnung herunterladen
Reitplatzordnung
Die Reitanlage des RFV Pferdefreunde Neuhof stehen nur den Mitgliedern zur Verfügung.
Eine bestehende und gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung ist bei Benutzung der Reitanlage
Pflicht
Für ALLE Reiter gilt die FN – Richtlinie, bei allen reiterlichen Übungen einen Reithelm zur
Unfallverhütung zu tragen. Die Mitglieder sollten bedenken, dass bei Zuwiderhandlung kein
Versicherungsschutz besteht und auf eigene Verantwortung geritten wird.
Das Reiten auf dem
Reitplatz erfolgt generell auf eigene Gefahr.
Das Freilaufen der Pferde auf dem Reitplatz ist NICHT gestattet!
Auf dem gesamten Reitplatz
muss der Umgang mit Tieren den Richtlinien des deutschen Tierschutzgesetzes und der LPO
entsprechen. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt und angezeigt.
Pferdeäpfel sind grundsätzlich vom Reiter von dem Sand- und Swinggraund zu entfernen und die
Geräte sind an die dafür vorgesehenen Plätze zurückzustellen.
Schäden die entstanden sind müssen unverzüglich der Vorstand gemeldet werden.
Der Sandplatz kann ganzjährig genutzt werden. Rasenplätze dürfen nur nach Freigabe benutzt
werden
Ständer, Stangen, Cavalettis und sonstige Hindernisse (wenn sie extra aufgebaut wurden)
sind nach Gebrauch wieder aufzuräumen. Auf dem Boden liegende Stangen sind wieder in die
Auflagen zu legen.
Das Longieren auf dem Swinggraund ist nicht erlaubt.
Jeder
Nutzer
des
Platzes
hat
sich
so
zu
verhalten,
dass
die
anderen
Nutzer
weder
gestört
noch
gefährdet
werden.
Es
gelten
die
üblichen
Bahnregeln.
Jedes
Mitglied
sollte
bedenken,
dass
ein
Zuwiderhandeln
zu
einem
Platzverbot
führen
kann!
Mit
Betreten
des
Reitplatzes
erklärt
jedes
Mitglied das Einverständnis mit der Reitplatzordnung.
Der Vorstand