Reitplatzordnung

© Ronald Häßler 2020
Pferdefreunde Neuhof e.V.
RFV Reitverein
RFV Reitverein Pferdefreunde Neuhof e.V.
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Reitplatzordnung Die Reitanlage des RFV Pferdefreunde Neuhof stehen nur den Mitgliedern zur Verfügung. Eine bestehende und gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung ist bei Benutzung der Reitanlage Pflicht Für ALLE Reiter gilt die FN Richtlinie, bei allen reiterlichen Übungen einen Reithelm zur Unfallverhütung zu tragen. Die Mitglieder sollten bedenken, dass bei Zuwiderhandlung kein Versicherungsschutz besteht und auf eigene Verantwortung geritten wird. Das Reiten auf dem Reitplatz erfolgt generell auf eigene Gefahr. Das Freilaufen der Pferde auf dem Reitplatz ist NICHT gestattet! Auf dem gesamten Reitplatz muss der Umgang mit Tieren den Richtlinien des deutschen Tierschutzgesetzes und der LPO entsprechen. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt und angezeigt. Pferdeäpfel sind grundsätzlich vom Reiter von dem Sand- und Swinggraund zu entfernen und die Geräte sind an die dafür vorgesehenen Plätze zurückzustellen. Schäden die entstanden sind müssen unverzüglich der Vorstand gemeldet werden. Der Sandplatz kann ganzjährig genutzt werden. Rasenplätze dürfen nur nach Freigabe benutzt werden Ständer, Stangen, Cavalettis und sonstige Hindernisse (wenn sie extra aufgebaut wurden) sind nach Gebrauch wieder aufzuräumen. Auf dem Boden liegende Stangen sind wieder in die Auflagen zu legen. Das Longieren auf dem Swinggraund ist nicht erlaubt. Jeder Nutzer des Platzes hat sich so zu verhalten, dass die anderen Nutzer weder gestört noch gefährdet werden. Es gelten die üblichen Bahnregeln. Jedes Mitglied sollte bedenken, dass ein Zuwiderhandeln zu einem Platzverbot führen kann! Mit Betreten des Reitplatzes erklärt jedes Mitglied das Einverständnis mit der Reitplatzordnung. Der Vorstand